13. Juni 2023
Am 1. Juni 2023 ist das Programm „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) gestartet. Es unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von maximal 60.000 Euro erhalten zinsverbilligte Kredite.
Warum gibt es das Förderprogramm WEF?
Für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden durch die steigenden Baukosten und Bauzinsen schwierig umzusetzen. Das Förderprogramm schafft eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.
Anspruchsberechtigte Familien können durch das Programm zinsverbilligte Darlehen bei ihrer Hausbank erhalten. Das neue Förderprogramm entlastet so Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum.
2023 stellt der Bund anspruchsberechtigten Familien dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, welche für die zehnjährige Zinsverbilligung eingesetzt werden.
Wer erhält die neue Förderung?
Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt. Voraussetzung: Die Familie wird selbst in dem Eigentum wohnen, verfügt nicht über anderes Wohneigentum und hat kein Baukindergeld erhalten.
Wie hoch ist die neue Förderung?
Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt zum Programmstart bei 1,25 Prozent effektivem Jahreszins für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung, Anpassungen sind im Programmverlauf möglich.
Damit liegt der Zinssatz für WEF rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden (Stand 1. Juni 2023).
Kredithöchstbeträge
Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 240.000 Euro.
Welche baulichen Kriterien muss man erfüllen, um die Förderung zu beantragen?
Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 (EH 40) erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich. Folgende Stufen werden gefördert:
Wie funktioniert die Förderung?
Das neue Förderprogramm des BMWSB entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind Ersparnisse bis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Es schafft damit eine gezielte Entlastung bei den Baukosten.
(Auszug aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesregierung vom 01.06.2023)