19. Juni 2024

Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024

Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz wird der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das vorliegende Gesetz enthält dazu eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben.

Hervorzuheben sind unter anderem folgende Maßnahmen:

(Pressemitteilung Nr. 08/2024 des Bundesministeriums der Finanzen; zum Regierungsentwurf des JStG 2024 gelangen Sie hier.)


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