24. April 2020
Bei ihren Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hat die Regierungskoalition einige Punkte aufgegriffen, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits im Vorfeld gefordert hatte. So soll ab 01.07. in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten – befristet für ein Jahr. Statt mit 19 % Mehrwertsteuer werden Speisen und Getränke dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet.
Zudem soll eine Verlustverrechnung mit bereits für das Jahr 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen möglich sein. Der Bund der Steuerzahler betont: Dies ist ein grundsätzlich guter Ansatz, doch fehlen noch die konkreten Details, wie dies praktisch umgesetzt werden soll. Wichtig ist auch die Aussage der Koalition, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regeln zu vermeiden – dies hatte unser Verband zuvor genauso gefordert. Das Versprechen der Regierungskoalition muss jetzt aber auch zu konkreten Erleichterungen in der Praxis führen – so sollte z. B. die Umstellung der Ladenkassen verschoben werden und Homeoffice-Kosten besser abziehbar sein.
(Auszug aus einer Presseinformation des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)