29. Juni 2021

Berück­sichtigung von zeitraum­bezogenen Zuzah­lungen des Arbeit­nehmers für ein ihm auch zur Privat­nutzung über­lassenes betrieb­liches Kfz

1.Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.

2. Dies gilt auch bei zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz (entgegen R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 LStR und BMF-Schreiben vom 04.04.2018 – IV C 5 – S 2334/18/10001, BStBl 2018 I S. 592).

(Auszug aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.12.2020 VI R 19/18)

Der Beschluss im Volltext


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