8. Januar 2021
Nach einer Information der Bundessteuerberaterkammer können Steuererklärungen noch bis zum 31. 08.2021 abgeben werden. Die Verzinsungsregelungen werden entsprechend angepasst. Auch die Fristen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse werden verlängert. Vor dem 1. März wird kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
(Auszug aus einer Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer)