2. September 2024

Aktuelle Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen und dauerhaften Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr., §§ 139a und 139c Abgabenordnung) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie können daher elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) hat jetzt neue Informationen zur Einführung der W-IdNr. veröffentlicht. Diese enthalten insbesondere Ausführungen zum Aufbau und der Vergabe der W-IdNr., ihrer Abgrenzung zur Steuernummer, zur USt-IdNr., zur IdNr. und zur bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, zur Mitteilung der W-IdNr. sowie zum Datenschutz. Außerdem wurden FAQ zum Thema W-IdNr. bereitgestellt.

Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen. Die Vergabe erfolgt entweder im Wege der Öffentliche Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER Benutzerkonto.

Wer bis Ende November 2024 noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen hat, hat hierdurch keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

(BZST-Online-Portal; den vollständigen Beitrag lesen Sie > hier. zu den FAQ gelangen Sie > hier)

(BZST-Online-Portal)


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