13. November 2024
Mehr Solarstrom sowie mehr 30er-Zonen. Außerdem: Mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern lassen. Ein Überblick über die Neuregelungen ab November 2024.
Mehr Sicherheit für Deutschland
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems tritt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen in Kraft. Schutzsuchende, für die ein anderer europäischer Staat verantwortlich ist, sollen keine Sozialleistungen in Deutschland mehr erhalten. Bei nicht zwingend gebotenen Reisen ins Herkunftsland, wird der Schutzstatus aberkannt. Um Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen, erhält der Bundesverfassungsschutz weitere Befugnisse.
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Zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten
Deutschland soll als Gerichts- und Wirtschaftsstandort attraktiver werden. Um die Verfahren bei großen privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten zu erleichtern, werden spezielle Wirtschaftssenate (Commercial Courts) eingeführt und Englisch als Gerichtssprache ermöglicht.
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Justiz entlasten
Mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof soll die Justiz von massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche entlastet werden. Nur zwei Beispiele für die Anwendung: Klagen zum Diesel-Skandal und zu unzulässigen Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen.
Weitere Informationen zum Leitentscheidungsverfahren erhalten Sie >hier.
Mehr Tempo-30-Zonen, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren möglich
Durch die novellierte Straßenverkehrsordnung erhalten Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten, Tempo-30-Zonen, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren einzurichten. Sie können auch mehr Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitstellen. Für Ladebereiche wird ein einheitliches Verkehrszeichen eingeführt.
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Solarstromausbau wird gestärkt
Das Solarpaket I vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Balkonkraftwerke können leichter installiert werden und auch Großanlagen zur Erzeugung von Solarstrom profitieren von den unbürokratischen Verfahren.
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Selbstbestimmungsgesetz
Geschlecht und Name an die eigene Lebenswirklichkeit anpassen – das geht ab dem 1. November. Die Änderung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz abgelöst und das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität gestärkt.
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Bessere Bedingungen in der Medizinforschung
Ein wichtiges Signal für die medizinische Forschung am Standort Deutschland: Das neue Medizinforschungsgesetz beschleunigt und vereinfacht Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und Zulassungsverfahren von Arzneimitteln – ohne Einbußen für die Sicherheit. Das Gesetz ist jetzt in Teilen in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum Medizinforschungsgesetz erhalten Sie >hier.
(Bundesregierung online, Mitteilung vom 30.10.2024)