17. Juli 2024
Der Bundesrat hat am 14.06.2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt, das kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Zuvor konnten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielen. Dieser wurde von der Bundesregierung einberufen, da das Gesetz in der Bundesratssitzung im März nicht die erforderliche Zustimmung erhielt
Das Gesetz schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren in ganz Deutschland. Es schafft mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden, die Verwaltungsdigitalisierung wird als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.
Das Paket umfasst für Bürgerinnen und Bürger insbesondere folgende Punkte:
Inhalte, die für Unternehmen, die Verwaltung und andere juristische Personen relevant sind:
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.
Der Bund hat seine wesentlichen Verwaltungsleistungen digitalisiert, so dass diese für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online zugänglich sind. Das reicht vom Antrag auf Bürgergeld und Kindergeld, über die Ladepunktanzeige für E-PKWs, bis zur Anmeldung zu Integrationskursen.
Als zentralen Einstieg für Leistungen aus Bund, Ländern und Kommunen wurde das Bundesportal (www.bund.de) bereitgestellt. Es bietet erste Leistungen auch Ende-zu-Ende digitalisiert an, d.h. der gesamte Prozess vom Antrag bis zum Bescheid läuft digital. Monatlich zählt es mehr als 1 Mio. Besuchende.
Das BMI hat von 2021 – 2023 zudem mit Bundesmitteln die Digitalisierung von insgesamt 143 föderal genutzten OZG-Leistungen finanziert. 135 davon sind derzeit in mind. einer Pilotkommune/Pilotbehörde verfügbar (Referenzimplementierung). Bereits Flächendeckend online sind z. B. BAföG und Elterngeld. Bund und Länder haben sich zudem auf 16 sog. Fokusleistungen geeinigt (föderale Verwaltungsleistungen, die häufig beantragt und daher priorisiert digitalisiert werden sollen). Zu allen Fokusleistungen stehen Online-Dienste zur Nachnutzung bereit, der Rollout läuft unter Hochdruck.
Der Gesetzentwurf tritt voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft.
(Pressemeldung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.)